Lehrabschlussprüfung |
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Bestnoten
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Prüfungen MalerDie Lehrabschlussprüfungen Maler werden regional durch eine kantonale Lehrabschlussprüfungs-Kommission durchgeführt und richten sich nach dem Ausbildungsreglement für Maler. Die Lehrabschlussprüfungen umfassen allgemein bildende Fächer, berufskundliche Kenntnisse mündlich und schriftlich sowie die praktischen Arbeiten. Der Lehrvertrag verpflichtet zur Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung. Diese findet in der Regel in den Monaten Mai/Juni statt. Nach dreijähriger Lehrzeit wird die Fachkompetenz als Maler/Malerin geprüft. Dabei soll festgestellt werden, ob der/die Lernende, die im Ausbildungsreglement und dem Lehrplan umschriebenen Lernziele erreicht hat.
In der Regel geht der Lehrabschlussprüfung ein Lehrverhältnis voran. Die Zulassung nach dem heutigen Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung ist möglich, jedoch die Ausnahme. Abschluss Gelernte Malerin / gelernter Maler mit eidg. Fähigkeitszeugnis |
ObmannEvelyn Holliger |
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