Ausbildung |
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Grundbildung GipserDie Grundbildung umfasst entweder eine zwei- oder dreijährige Lehrzeit gem. Ausbildungsreglementen.
Die dreijährige Grundbildung richtet sich nach dem Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Gipser, welches beim Fachverlag SMGV erhältlich ist. Die zweijährige Grundbildung schliesst mit einer Erfolgskontrolle ab und berechtigt anschliessend zu einer auf zwei Jahre verkürzten dreijährigen Grundbildung. Vorausgesetzt wird jedoch der Besuch der Berufsfachschule Gipser in Wallisellen und der überbetrieblichen Kurse. Für am Gipserberuf Interessierte, welche bereits im Besitz eines Fähigkeitszeugnisses in einem anderen Beruf sind, steht die Zusatzlehre von zwei Jahren mit reduziertem Berufsfachschulbesuch offen. Abschluss Gelernte Gipserin / gelernter Gipser mit eidg. Fähigkeitszeugnis. Die zweijährige Grundbildung schliesst die Ausbildung mit einer Erfolgskontrolle ab. Berufsfachschule Gipser(Interkantonale Fachkurse für die Gipserlehrlinge der deutschsprachigen Schweiz)
Alle Gipserlehrlinge mit zwei- oder dreijähriger Grundbildung besuchen die interkantonalen Fachkurse (Berufsfachschule Gipser) im Ausbildungszentrum SMGV in Wallisellen. Die Schulpflicht wird in zehn Schulwochen (einwöchige Blockkurse) pro Lehrjahr erfüllt. Der Unterricht umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Lektionen in Berufskunde, allgemeinbildendem Unterricht, Turnen, Freifächer und Stützunterricht. Im Ausbildungszentrum SMGV stehen Kantine und Unterkünfte für Gipserlehrlinge/-lehrtöchter mit weit entferntem Wohnort zur Verfügung: siehe www.malergipser.com |
VoraussetzungenVorbildung: abgeschlossene Volksschule
Handwerkliches Geschick Praktisches Verständnis Körperliche Beweglichkeit Robuste Gesundheit Schwindelfreiheit Keine Allergien auf Lösungsmittel Mobilität BerufsberatungBeratungsdienste für Ausbildung und Beruf AargauLehrstellennachweisDownload |
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