Umweltschutz |
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Betriebskontrolle
Chemievorschriften
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SorgfaltspflichtEmissionen tragbar vermeidenBei Malerarbeiten in der Werkstatt, in Spritzwerken und auf Baustellen entstehen Abwässer, Abfälle und Luftemissionen, die eine spezielle Behandlung erfordern. Jeder Betrieb ist für die Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften selber verantwortlich und zur Sorgfalt verpflichtet. Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sind frühzeitig zu begrenzen. Alle Emissionen sind vorsorglich im technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbaren Mass zu vermeiden. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft alle Bereiche wie Abwasserbehandlung, Entsorgung von Abfällen und Sonderabfällen, Verminderung der Luftbelastung, Lagerung von Gefahrengut und wassergefährdenden Flüssigkeiten.
Der AMGV hat zusammen mit der Umweltabteilung des Kantons Aargau ein Merkblatt über die sachgemässe Vorbehandlung und Entsorgung herausgegeben. Departement Bau, Verkehr und UmweltDen aktuellen Bericht des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt über die Kontrolle bei farbverarbeitenden Betrieben finden Sie als pdf-Datei unter "Download".
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BetriebskontrolleWenden Sie sich an diese AdresseWeitere InformationenDepartement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt Buchenhof 5001 Aarau Telefon 062 835 33 60 Fax 062 835 33 69 Download |
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