Umweltschutz

Sorgfaltspflicht

Emissionen tragbar vermeiden

Bei Malerarbeiten in der Werkstatt, in Spritzwerken und auf Baustellen entstehen Abwässer, Abfälle und Luftemissionen, die eine spezielle Behandlung erfordern. Jeder Betrieb ist für die Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften selber verantwortlich und zur Sorgfalt verpflichtet. Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sind frühzeitig zu begrenzen. Alle Emissionen sind vorsorglich im technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbaren Mass zu vermeiden. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft alle Bereiche wie Abwasserbehandlung, Entsorgung von Abfällen und Sonderabfällen, Verminderung der Luftbelastung, Lagerung von Gefahrengut und wassergefährdenden Flüssigkeiten.

Der AMGV hat zusammen mit der Umweltabteilung des Kantons Aargau ein Merkblatt über die sachgemässe Vorbehandlung und Entsorgung herausgegeben.

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Den aktuellen Bericht des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt über die Kontrolle bei farbverarbeitenden Betrieben finden Sie als pdf-Datei unter "Download".

Weitere Informationen

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung für Umwelt
Buchenhof
5001 Aarau
Telefon 062 835 33 60
Fax 062 835 33 69

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Aargauischer Maler- und Gipserunternehmerverband, Graben 10, Postfach, 5001 Aarau, Fon 062 871 27 18, E-Mail info@amgv.ch
Regionalverband des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbandes SMGV