Paritätische Kommission |
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Kontrolle schafft VertrauenDer GAV gilt für alleDie RPBK Regionale Paritätische Berufskommission für das Maler- und Gipsergewerbe des Kantons Aargau hat die Hauptaufgabe, die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages zu überprüfen und bei Verstössen allfällige Sanktionen auszusprechen. Sie tut dies bei inländischen Betrieben und seit der Einführung des Entsendegesetzes auch bei ausländischen Betrieben, die in der Schweiz tätig sind. Die RPBK kann zu diesem Zweck Baustellen- oder Lohnbuchkontrollen durchführen.
Die Kommission setzt sich aus je drei ständigen Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften) zusammen. Das Präsidium und Vizepräsidium werden aus ihrer Mitte paritätisch besetzt. Die Leitung der Geschäftsstelle ist extern angesiedelt. |
KontaktRPBK Geschäftsstelle
Postfach 2023 5600 Lenzburg 2 Telefon 062 891 07 22 Fax 062 891 07 24 Download |
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