Gesamtarbeitsvertrag

GAV für das Maler- und Gipsergewerbe 2009-2012

Der Gesamtarbeitsvertrag 2009 - 2012 für das Maler- und Gipsergewerbe wurde an der Delegiertenversammlung im März 2009 durch die Delegierten gutgeheissen.

Auf den 1. September 2009 hat der Bundesrat die folgenden Bestimmungen des GAV allgemeinverbindlich erklärt.

- Mindestlöhne
- Lohnerhöhung
- Mittagsentschädigung

Für die übrigen Bestimmungen ist das Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit noch hängig.

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Regionalverband des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverbandes SMGV